1. Umfang und Geltung der Geschäftsbedingungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MICHEL-EDV gelten
für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die MICHEL-EDV gegenüber
dem Vertragspartner erbringt. Sie gelten auch für zukünftige
Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen
wurde.
1.2. In subsidiärer Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäfts- und
Lieferbedingungen von MICHEL-EDV gelten die Allgemeinen
Lieferbedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs
und die Softwarebedingungen der Elektronikindustrie Österreichs
(herausgegeben vom Fachverband der Elektroindustrie Österreichs) in
der jeweils aktuellen Form.
1.3. Die Verpflichtungen von MICHEL-EDV richten sich
ausschließlich nach dem Umfang und Inhalt eines von MICHEL-EDV
entgegengenommenen Auftrages oder einer von MICHEL-EDV ausgestellten
Auftragsbestätigung und diesen "Allgemeinen Geschäfts- und
Lieferbedingungen" in den der Art des Auftrages entsprechenden
Abschnitten.
2. Entgelte, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
2.1. Soferne nicht anders schriftlich bestimmt, gelten die zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgelegten Entgelte zuzüglich
der angeführten gesetzlichen Umsatzsteuer und allfälligen
Versandkosten als vertraglich vereinbart.
2.2. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, prompt bei
Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
2.3. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist
wesentliche Bedingung für die Durchführung von Leistungen durch
MICHEL-EDV. Bei Zahlungsverzug ist MICHEL-EDV berechtigt, sämtliche
entstehende Spesen und Kosten, auch Kosten des notwendigen
Einschreitens von Inkassounternehmen oder Anwälten, sowie
bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen.
2.4. Darüber hinaus ist MICHEL-EDV bei Zahlungsverzug berechtigt,
Leistungen aus Dienstleistungsverträgen mit schriftlicher
Verständigung an den Vertragspartner bis zur vollständigen Bezahlung
auszusetzen oder das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung
aufzulösen.
2.5. Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber
MICHEL-EDV und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter,
aber von MICHEL-EDV nicht anerkannter Mängel, ist ausgeschlossen.
2.6. MICHEL-EDV ist berechtigt, Verträge über den Bezug von
Dienstleistungen und sonstige Dauerschuldverhältnisse durch
schriftliche oder elektronische Mitteilung unter Einhaltung einer
einmonatigen Kündigungsfrist aufzukündigen.
2.7. Der Auftraggeber sorgt über die vertragliche Nebenpflicht
hinaus besonders sorgfältig für den aktuellen Stand aller zur
Verrechnung notwendigen Daten (Adressänderung, etc.).
3. Datenschutz und Datensicherheit
3.1. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des TKG ist MICHEL-EDV
berechtigt, personenbezogene Vermittlungsdaten für Zwecke der
Verrechnung des Entgelts zu speichern. Nicht personenbezogene
Verbindungsdaten und sonstige Logs können zum Schutz eigener und
fremder Rechner gespeichert und ausgewertet sowie zur Behebung
technischer Mängel verwendet werden. Inhaltsdaten werden weder
ausgewertet, noch über das technisch notwendige Mindestmaß hinaus
zwischengespeichert.
3.2. Weder diese Daten, noch Inhalts- oder sonstige Kundendaten
werden außerhalb des Rahmens der gesetzlichen Erfordernisse oder der
Notwendigkeiten zum Betreiben eines Internetknotens an Dritte
weitergegeben. Insbesonders müssen Routing- und Domaininformationen
bekanntgemacht werden. Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich
damit einverstanden. Persönliche Nachrichten und Daten der
Vertragspartner werden nicht eingesehen.
3.3. MICHEL-EDV ergreift alle technisch möglichen und bekannten
Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen.
MICHEL-EDV ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es jemandem
gelingt auf rechtswidrige Art und Weise an diese Daten heranzukommen
und sie weiterzuverwenden. Die Geltendmachung von Schäden der
Vertragspartei oder Dritter gegenüber MICHEL-EDV aus einem
derartigen Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen.
3.4. MICHEL-EDV behält sich vor, Vetragspartner, bei denen der
begründete Verdacht besteht, daß von ihrem Anschluß Netzaktivitäten
ausgehen, die entweder sicherheits- oder betriebsgefährdend für
MICHEL-EDV oder andere Rechner, gesetzwidrig oder belästigend (gem.
§ 101 TKG) sind, unverzüglich ohne Vorwarnung physisch und/oder
logisch vom Internet zu trennen. Die Kosten der Erkennung und
Verfolgung der Aktivitäten, der Unterbrechung der Verbindung und
jeglicher Reparaturen werden mit den zum jeweiligen Zeitpunkt von
MICHEL-EDV üblicherweise verrechneten Stundensätzen dem
Vertragspartner verrechnet. Haftungen von MICHEL-EDV auch gegenüber
Dritten der Abtrennung vom Internet werden für diese Fälle
ausgeschlossen.
Definition belästigender, gefährdender Inhalt:
Erotischer, Pornografischer, Rechtsradikaler, Aufruf zur
Gewaltbereitschaft, Nutzung unserer Dienste für Tätigkeiten, welche
gegen irgendwelche Gesetze oder Internetregeln verstossen, lehnen wir
ab, und können in einem dieser Fälle ohne Vorankündigung die
Leistungen an dem Teilnehmer sofort einstellen.
3.5. MICHEL-EDV ist berechtigt, personenbezogene Daten der
Vertragspartner, insbesondere Name, akademischer Grad, Adresse,
Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum in jenem Umfang zu
ermitteln und zu verarbeiten, in welchem dies vom berechtigten Zweck
des Datenverarbeiters umfaßt ist. Kundendaten werden zum Zwecke der
Planung, Vermarktung, Kostenrechnung und betriebsinterner
Statistiken bis maximal fünf Jahre nach Vertragsbeendigung
gespeichert. Die Weitergabe von personenbezogenen Kundendaten
erfolgt nach gesetzlicher Grundlage. Insbesondere ist MICHEL-EDV
gem. § 100 Abs. 3 TKG ermächtigt, belästigten Internet-Teilnehmern
die Identität des Verursachers bekannt zu geben. Der Kunde wird
darauf hingewiesen, daß MICHEL-EDV Kundendaten gem. Paragraph 96 TKG
zur Erstellung eines Teilnehmerverzeichnisses verwenden kann.
3.6. MICHEL-EDV kann Namen, Internet-Adressen sowie Art des
Services von Auftraggebern auf eine Referenzliste setzen.
3.7. MICHEL-EDV kann e-mail Adressen, welche über
Internetplattformen von MICHEL-EDV gewonnen werden, für
Newsletterzwecke verwenden. Die Daten werden nicht weitergegeben.
MICHEL-EDV sorgt für die technische Möglichkeit, um sich jederzeit
selbsttätig aus der Newsletter-Datenbank auszutragen zu können.
3.8. Wir greifen auf Drittanbieter (z.B. Google) zurück, um Anzeigen zu schalten, wenn Sie unsere Website besuchen. Diese Unternehmen nutzen möglicherweise Informationen (dies schließt nicht Ihren Namen, Ihre Adresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer ein) zu Ihren Besuchen dieser und anderer Websites, damit Anzeigen zu Produkten und Diensten geschaltet werden können, die Sie interessieren. Falls Sie mehr über diese Methoden erfahren möchten oder wissen möchten, welche Möglichkeiten Sie haben, damit diese Informationen nicht von den Unternehmen verwendet werden können, klicken Sie hier. Nutzer können die Verwendung des Google DART-Cookies deaktivieren, indem sie die Datenschutzbestimmungen des Werbenetzwerks und Content-Werbenetzwerks von Google aufrufen.
4. Benutzung
4.1. MICHEL-EDV behält sich das Recht vor, bei vertragswidriger
und sonstiger übermäßiger Nutzung unlimitierter Zugänge den
Auftraggeber, sei es aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen,
oder wenn dies Auswirkungen auf die Nutzung der von MICHEL-EDV
erbrachten Dienste durch und für andere Auftraggeber hat, davon in
Kenntnis zu setzen und zur Unterlassung binnen angemessener Frist
aufzufordern. Sollte der Auftraggeber dieser Aufforderung nicht
nachkommen bzw. das Service weiterhin vertragswidrig übermäßig
nutzen, so stellt dies einen wichtigen Grund dar, der MICHEL-EDV zur
sofortigen Auflösung des Vertragsverhältnisses berechtigt.
5. Gewährleistung, Haftung
5.1. Für rechtzeitig geltend gemachte Mängel kann der
Auftraggeber die Verbesserung oder den Austausch verlangen, es sei
denn, daß die Verbesserung oder der Austausch unmöglich sind oder
für MICHEL-EDV mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand
verbunden wären. In diesem Fall kann der Auftraggeber eine
angemessene Minderung des Entgelts oder die Aufhebung des Vertrags
fordern (letzeres nur sofern es sich nicht bloß um einen
geringfügigen Mangel handelt). Dasselbe gilt, wenn MICHEL-EDV
die Verbesserung oder einen Austausch nicht oder nicht in
angemessener Frist vornimmt, oder diese für den Auftraggeber mit
erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären, oder wenn diese für
den Auftraggeber aus triftigen, bei MICHEL-EDV liegenden
Gründen unzumutbar sind. Werden von MICHEL-EDV bestimmte
Eigenschaften oder Tauglichkeit für eine Verwendung zugesagt, haftet
MICHEL-EDV für die Zusage, gegenüber Unternehmern jedoch nur,
wenn diese Zusage schriftlich erfolgt.
5.2. Bei sonstigen Dienstleistungen an beigestellter Hardware und
Software, wie z.B. Installationen, Funktionserweiterungen u.a.
leistet MICHEL-EDV für die vereinbarten Leistungen darüber hinaus
nur Gewähr in dem Ausmaß, das unter den vom Auftraggeber
beigestellten technischen Voraussetzungen möglich ist. Aufgrund der
Vielfalt von technischen Funktionalitäten übernimmt MICHEL-EDV keine
Gewähr, daß mit den beigestellten Komponenten alle funktionalen
Anforderungen des Auftraggebers außer den von MICHEL-EDV
ausdrücklich zugesicherten Funktionalitäten erfüllt werden können,
weil dies nach dem Stand der Technik nicht gewährleistet werden
kann.
5.3. Sollte der Auftraggeber einen Mangel feststellen, soll er
MICHEL-EDV unverzüglich davon verständigen, damit MICHEL-EDV
berechtigte Ansprüche erledigen kann. Unternehmer trifft die
Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB.
5.4. Gewährleistungsansprüche bestehen jedenfalls dann nicht, wenn
und soweit ohne vorherige schriftliche Einwilligung von MICHEL-EDV
der Auftraggeber selbst oder ein nicht von MICHEL-EDV
ausdrücklich ermächtigter Dritter Hardware, Software oder andere
Waren wartet oder ändert. Dasselbe gilt, wenn Hardware, Software
oder andere Waren zur Montage durch den Auftraggeber bestimmt waren
und eine unsachgemäße Montage nicht auf einen Fehler der
Montageanleitung beruht.
5.5. MICHEL-EDV betreibt die angebotenen Dienste unter dem
Gesichtspunkt der Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit.
MICHEL-EDV übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, daß diese
Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, daß die gewünschten
Verbindungen immer hergestellt werden können oder daß gespeicherte
Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben, weil dies nach dem
Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann. Sollten jedoch
die Netzwerkdienste über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden
nicht verfügbar sein, dann verlängert sich der Nutzungszeitraum für
den Auftraggeber bei Vorauszahlung um diesen Zeitraum, bzw. werden
bei anderen Abrechnungsformen keine Gebühren für diese Zeit
verrechnet. Ausgeschlossen davon sind Störungen, die im öffentlichen
Fernmeldenetz zwischen Teilnehmer und dem technischen Standort von
MICHEL-EDV Produkten auftreten und Störungen, die in nicht von
MICHEL-EDV betriebenen nationalen und internationalen
Netzbereichen auftreten.
5.6. Haftung: Die Bestimmungen der Punkte 5.1. bis 5.5. gelten
sinngemäß auch für Schadenersatzansprüche wegen Mangels.
5.7. MICHEL-EDV haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten
oder für den Inhalt von Daten, die durch Dienste von MICHEL-EDV
zugänglich sind. MICHEL-EDV haftet dem Auftraggeber nicht für
Handlungen oder den Inhalt von Daten anderer Auftraggeber oder
Dritter im Netzbereich und trägt keinerlei Haftung für Schäden, die
andere Auftraggeber oder Dritte dem Auftraggeber im Zuge des
Netzwerkbetriebes oder durch dessen Ausfall zufügen.
5.8. Bei Firewalls, die von MICHEL-EDV aufgestellt und/oder
überprüft werden, geht MICHEL-EDV prinzipiell im Rahmen des
jeweiligen Stands der Technik vor. Der Auftraggeber wird aber darauf
hingewiesen, daß nach dem Stand der Technik eine absolute Sicherheit
von Firewall-Systemen nicht gewährleistet werden kann. MICHEL-EDV
haftet auch hier nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten von MICHEL-EDV oder ihren Erfüllungsgehilfen oder
Beauftragten. Die Schadenersatzpflicht ist bei bloß leichter
Fahrlässigkeit außer bei Personenschäden ausgeschlossen.
5.9. Haftungsausschluß: Die Schadenersatzpflicht von MICHEL-EDV
ist bei bloß leichter Fahrlässigkeit außer bei Personenschäden
ausgeschlossen. MICHEL-EDV haftet nur für vorsätzlich oder grob
fahrlässig von MICHEL-EDV oder ihren Erfüllungsgehilfen oder
Beauftragten verursachte Schäden.
Die Haftung für höhere Gewalt, Folgeschäden und entgangenen Gewinn
ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Sachschäden ist ausgeschlossen,
wenn ihn ein Unternehmer erlitten hat, der die Sache überwiegend in
seinem Unternehmen verwendet hat. MICHEL-EDV haftet nicht für den
Inhalt übermittelter Daten und für den Inhalt von Daten, die über
MICHEL-EDV zugänglich sind. MICHEL-EDV behält sich vor, einzelne
öffentlich zugängliche Angebote zu sperren, wenn Rechtsvorschriften,
etwa das TKG, es erfordern.
5.10. MICHEL-EDV ergreift alle dem Stand der Technik entsprechenden,
erprobten und marktüblichen Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten
Daten zu schützen. MICHEL-EDV ist jedoch nicht dafür verantwortlich,
wenn es Dritten gelingt, auf rechtswidrige Art und Weise an diese
Daten heranzukommen und sie weiter zu verwenden. Die Geltendmachung
von Schäden des Auftraggebers oder Dritter gegenüber MICHEL-EDV ist
bei bloß leichter Fahrlässigkeit – außer bei Personenschäden –
ausgeschlossen
6. Software
6.1. Bei der Lieferung von lizensierter Software von Dritten
bestätigt der Auftraggeber bei der Übernahme die Kenntnis des
Leistungsumfanges dieser Software. Die für diese Software vom Autor
angegebenen Nutzungsbestimmungen und Lizenzregelungen sind zu
beachten. Für Software, die als „Public Domain“ oder als „Shareware“
klassifiziert ist, wird keine wie immer geartete Gewähr übernommen.
Die für diese Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen
oder allfällige Lizenzregelungen sind zu beachten. Bei individuell
von MICHEL-EDV erstellter Software ist der Leistungsumfang durch
eine Leistungsbeschreibung bzw. das Angebot bestimmt. Die für diese
Software von MICHEL-EDV angegebenen Nutzungsbestimmungen und
Lizenzregelungen sind zu beachten. Die Lieferung umfaßt den
ausführbaren Programmcode und eine eventuelle Programmbeschreibung.
Die Quellprogramme sowie die Rechte daran verbleiben bei
MICHEL-EDV.
6.2. MICHEL-EDV übernimmt keine Gewähr dafür, daß die gelieferte
Software allen Anforderungen des Auftraggebers genügt, sofern dies
nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht wurde, und daß die
gelieferte Software in der vom Auftraggeber getroffenen Auswahl mit
anderen Programmen und unter allen Systemkonfigurationen
zusammenarbeitet, weil dies nach dem Stand der Technik nicht
gewährleistet werden kann. Die Schadenersatzpflicht ist außer bei
Personenschäden bei bloß leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
MICHEL-EDV haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig von
MICHEL-EDV oder ihren Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten
verursachte Schäden.
6.3. Die Weitergabe von Software an Dritte, auch deren kurzfristige
Überlassung, ist in jedem Fall ausgeschlossen.
7. Beendigung des Vertragsverhältnisses
7.1. Kündigung von Domainnamen und anderer Dienstleistungen.
7.1.1. Die Kündigung einer .at Domain muss schriftlich erfolgen
mit den hier abzurufenden Formularen und mindestens vier Wochen vor
Ablauf des Leistungszeitraumes bei uns einlangen:
http://www.michel-edv.at/formulare/
Die Kündigung muss MICHEL-EDV schriftlich mitgeteilt werden.
7.1.2. Die Kündigung aller anderen Domains erfolgt durch eine
schriftliche Mitteilung an MICHEL-EDV mindestens vier Wochen vor
Ablauf des Leistungszeitraumes bei uns einlangend.
7.1.3. Die Kündigung aller anderen zur Verfügung gestellten
längerfristigen Dienstleistungen und Produkte wie z.B. Hosting,
Webserver, Virencheck, etc. erfolgt durch eine schriftliche
Mitteilung an MICHEL-EDV mindestens vier Wochen vor Ablauf des
Leistungszeitraumes bei uns einlangend.
7.2 Vertragsauflösung aus wichtigem Grund
Unberührt bleibt das Recht von MICHEL-EDV, den Vertrag aus wichtigen
Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Wichtige Gründe liegen
insbesondere dann vor, wenn
- der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen trotz qualifizierter
Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen ganz oder auch
nur teilweise in Verzug ist;
- der Auftraggeber gegen eine sonstige wesentliche Bestimmung
des Vertrages oder dieser AGB einschließlich der Servicedokumente
verstößt;
- über das Vermögen des Auftraggebers ein Konkurs oder
Vorverfahren eröffnet wird, oder die Eröffnung eines derartigen
Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird;
- der Auftraggeber bei Vertragsabschluß unrichtige Angaben macht
oder Umstände verschwiegen hat, deren Kenntnis MICHEL-EDV vom
Abschluß des Vertrages abgehalten hätte;
- die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die
Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu
vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen
Nachfrist weiter verzögert wird;
- Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers
entstanden sind und dieser trotz Aufforderung von MICHEL-EDV weder
Vorauszahlung leistet noch vor Lieferung oder Weiterführung der
Leistung eine taugliche Sicherheit erbringt;
- der Auftraggeber im Verhältnis zu dem von ihm in Anspruch
genommenen Speicherplatz bzw. pauschal verrechneten Netzzugängen
überproportionalen Datentransfer aufweist;
- der Nutzer gegen die Gesetze, insbesondere gegen das
Urheberrechtsgesetz, die „Netiquette“ oder die allgemein
akzeptierten Standards der Netzbenutzung verstößt, wie auch durch
ungebetenes Werben und spamming (aggressives direct-mailing), die
Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen,
Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer
Teilnehmer.
7.3. Im Falle einer nicht von MICHEL-EDV verschuldeten, im
Einflußbereich des Auftraggebers begründeten vorzeitigen Auflösung
des Vertrages aus welchem Grund auch immer, steht MICHEL-EDV mit
Fälligkeit vom Tage der Vertragsauflösung und unabhängig vom
Verschulden des Auftraggebers prompt ein pauschalierter
Schadenersatz in Höhe des vom Zeitpunkt des Vertragsrücktrittes bis
zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragsdauer zustehenden
Vertragsentgeltes zu, bei Unternehmen unter Ausschluß des
richterlichen Mäßigungsrechtes. Die Geltendmachung eines darüber
hinausgehenden Schadens bleibt MICHEL-EDV unbenommen. Im Falle der
Vorauszahlung ist MICHEL-EDV daher berechtigt, bereits erhaltene
Dienstleistungsentgelte zu behalten.
8. Besondere Bestimmungen für den
Fernabsatz gem. KSchG für Verbraucher
Der Verbraucher iSd § 1 KSchG kann von einem
im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz
abgegebenen Vertragserklärung (z.B. Bestellung per Post oder Fax
über Bestellformular oder Anmeldung über das Internet) binnen 7
Werktagen zurücktreten. Der Samstag zählt nicht als Werktag. Die
Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag der Lieferung der bestellten
Ware bzw. im Fall der Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag
des Vertragsschlusses. Die Rücktrittserklärung ist rechtzeitig, wenn
sie innerhalb der Frist abgesendet wurde.
Tritt der Verbraucher gemäß diesem Punkt rechtmäßig vom Vertrag
zurück, so hat Zug um Zug einerseits MICHEL-EDV die vom Verbraucher
geleisteten Zahlungen rückzuerstatten und den vom Verbraucher auf
bestellte Hardware, Software oder andere Waren gemachten notwendigen
oder nützlichen Aufwand zu ersetzen und andererseits der Verbraucher
die empfangene Hardware, Software oder anderen Waren zurückzustellen
und MICHEL-EDV ein angemessenes Entgelt für deren Benutzung,
einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene
Minderung des gemeinen Wertes, zu zahlen.
Kein Rücktrittsrecht besteht gemäß § 5f
KSchG insbesondere bei Hardware, Software oder anderen Waren, die
nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden, bei geöffneter
Software sowie bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem
Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben
Werktagen begonnen wird. Tritt der Verbraucher nach § 5e KSchG vom
Vertrag zurück, so hat er die Kosten der Rücksendung zu tragen.
9. Besondere Bestimmungen für Domains
9.1. Alle Domains werden bei den zuständigen Vergabestellen
registriert, auf den Namen des Bestellers und im Auftrag des
Bestellers.
9.2. Sollte aus wichtigen Gründen (wie z.B. Zeitdruck,
ungeeignete Möglichkeit der zuständigen Registrierungsstelle) nicht
der Name des Bestellers eingetragen werden, so wird ausdrücklich
festgehalten, dass die Domain dennoch ab Bezahlung der zugehörigen
Rechnung in den Eigentum des Rechnungsempfängers geht. MICHEL-EDV
wird ehestmöglich die Richtigstellung der durch MICHEL-EDV
hervorgerufenen falschen Einträge richtigstellen.
9.3. Der Besteller geht mit der Registrierung von domain
ein Vertragsverhältnis mit der jeweiligen Vergabstelle ein.
9.3.1. Insbesondere werden Domains unter .at bei der Vergabestelle
nic.at internetbetriebsgesmbh registriert und der Besteller geht mit
der Registrierung einer .at domain ein Vertragsverhältnis mit der
nic.at internetbetriebsgesmbh ein.
Besondere AGB´s für .at Domains
9.3.2. Insbesondere werden Domains unter .de bei der
Vergabestelle DENIC eG registriert und der Besteller geht mit der
Registrierung einer .de domain ein Vertragsverhältnis mit der DENIC
eG ein.
Besondere AGB´s für .de Domains
9.4. Die Veroeffentlichung der Daten in der RIPE-Datenbank,
nic.at-Datenbank oder anderer Whois-Datenbank und in im Internet
gebraeuchlichen Dokumentationsstellen muss vom Antragsteller
akzeptiert werden.
9.5. Alle Eintraege erfolgen in gutem Glauben auf die
Rechtmaessigkeit des Anspruchs. Bei Unstimmigkeiten zwischen zwei
Parteien muss eine Einigung eigenstaendig zwischen den beiden
Parteien gefunden werden; die Vergabestelle der betreffenden Domain
dient nicht als Schlichtungsstelle. Bei Streitfaellen wird lediglich
die Kontaktinformation des Inhabers einer bereits bestehenden Domain
weitergegeben, da diese Informationen ohnehin oeffentlich
dokumentiert sind.
9.6. Der Antragsteller erklärt, die einschlaegigen gesetzlichen
Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen
Kennzeichenrechten (Namensrecht, Markenrecht etc.) zu verletzen. Die
Vergabestelle fuehrt keine diesbezuegliche Pruefung der beantragten
Domain-Namen durch, behaelt sich aber gleichwohl das Recht vor,
Antraege im Falle offensichtlicher Rechtsverletzungen auch ohne
Angabe von Gruenden abzulehnen. Der Antragsteller verpflichtet sich,
die Vergabestelle im Falle der Inanspruchnahme durch wegen des vom
Antragsteller beantragten Domain-Namens in ihren Rechten verletzte
Dritte schad- und klaglos zu halten.
9.7. Aus der Delegation des Domainnamens sind keine weiteren
Rechte ableitbar.
9.8. Es besteht kein Anspruch, seitens des Antragstellers, genau
einen bestimmten Domainnamen zugeteilt zu bekommen. Es besteht
lediglich der Anspruch auf Zuteilung eines eindeutigen Domainnamens.
10. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Bildern, Bildmaterial und Videos
10.1. Verwendung von "eigenem" Bildmaterial:
Für sämtliche Bilder welche uns vom Kunden zur Verfügung gestellt werden und/oder über unsere Portale über den Kundenzugang hochgeladen werden, besitzt der Kunde die erforderlichen Nutzungsrechte zur Verwendung der Bilder.
Haftungsausschluß: MICHEL-EDV haftet nicht für illegal verwendete Bilder, fehlende Bildrechte, Videomaterial und verwendetes Tonmaterial, anstößige Inhalte und den damit verbundenen Forderungen seitens Dritter. MICHEL-EDV behält sich vor, etwaige Forderungen, Rechtsansprüche und zusätzlich entstehende Kosten an den Kunden abzutreten bzw. vom Kunden einzufordern und sich schadlos zu halten.
11. Besondere Bestimmungen für den Dienst
VIRENCHECK
11.1. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unser System
VIRENCHECK den Einsatz eines lokalen Antivirenprogramm beim
Auftraggeber in keinem Fall ersetzt.
11.2. Es kann keine Garantie für das Auffinden von Viren gegeben
werden. Dies ist technisch nicht möglich.
11.3 MICHEL-EDV wird während der Bereitstellung des Dienstes
VIRENCHECK dafür Sorge tragen, dass immer zumindest ein aktuelles
Virenprogramm, welche den neuesten Möglichkeiten entspricht,
einzusetzen und aktuell zu halten.
11.4. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Kalendermonate,
beginnend mit dem Kalendermonat, in dem der Dienst bereit gestellt
wird. Wird die Leistung dieses Auftrags nicht mit einer Frist von 4
Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert sich
diese wieder um 12 Kalendermonate. Die Beendigung der Leistung
aus diesem Vertrag berührt die Laufzeit anderer Verträge nicht.
11.5. Der Antragsteller verpflichtet sich, MICHEL-EDV im Falle
eines Virenbefalles oder sonstiger Probleme, welche durch VIRENCHECK
entstehen oder entstanden sind, schad- und klaglos zu halten.
12. Allgemeines
12.1. Gerichtsstand
Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen
anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Für eventuelle
Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich
zuständigen Gerichtes in St. Johann i. Pongau vereinbart.
12.2. Anzuwendendes Recht
Anzuwenden ist Österreichisches Recht unter Ausschluß der
Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
12.3. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im
uneingeschränkten Eigentum von MICHEL-EDV.
12.4. Zusätzliche Bestimmungen
Zusätzliche Bestimmungen bei Dienstleistungen wie die Nutzung der
MICHEL-EDV Dienstleistungen durch Dritte sowie die entgeltliche
Weitergabe von MICHEL-EDV Dienstleistungen an Dritte bedürfen der
ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung von MICHEL-EDV.
12.5. Unwirksamkeit von Bestimmungen
Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des mit dem
Auftraggeber abgeschlossenen Vertrages bzw. der Servicedokumente,
die einen integrierenden Bestandteil dieser AGB darstellen, oder
dieser AGB läßt die Geltung der restlichen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt für Unternehmer eine
wirksame Bestimmung, die der unwirksamen nach deren Sinn und Zweck
wirtschaftlich am besten entspricht, ohne daß eine der Parteien
unverhältnismäßig benachteiligt wird.
12.6. MICHEL-EDV ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere
Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem
Vertragsverhältnis zu beauftragen.
12.7. Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen
und Erklärungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und
vom Empfänger unwidersprochen sind.
Bad Gastein, 01.01.2005
(erweitert um Punkt 3.8. am 01.03.2009)
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